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BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung bei Feststellung des Todes eines verschollenen Beamten - Fiktion des Versorgungsfalls bei Feststellung des wahrscheinlichen Zeitpunktes des Ablebens durch den Dienstherrn - Anspruch auf Waisengeld für nach dem ...
Verfahrensgang
- BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61
- BVerwG, 16.01.1964 - II C 29.61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61
Die Ausführungen des angefochtenen Urteils zum Vertrauensschutz stehen in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 13, 28). - BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61
Eine unzulässige Benachteiligung der scheinehelichen Beamtenkinder wegen ihrer Abstammung (Art. 3 Abs. 3 GG) scheidet aus; denn der Anspruch auf Waisengeld beruht seinem Wesen nach auf der Abstammung oder auf einer ihr ausdrücklich gleichgestellten sozialen Verbundenheit, und hier tritt lediglich die bürgerlich-rechtliche Abstammungsvermutung gegenüber der wahren Abstammung zurück (vgl. BVerfGE 9, 201 [205] zu § 52 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes). - BSG, 11.05.1960 - GS 1/60
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61
Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts zu § 1260 (a.F.) der Reichsversicherungsordnung (BSGE 12, 147) kann zu keiner anderen Auslegung der hier streitigen beamtenrechtlichen Vorschrift führen; denn der Zweck des § 133 Abs. 2 BBG liegt auf der Hand.
- BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
Bedeutung einer Nichtigerklärung einer Gesetzesvorschrift durch das …
Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Juni 1963 - BVerwG II C 29.61 - ausgesprochen, daß bei einem vermieten Berufssoldaten der Versorgungsfall mit dem festgestellten - stets zurückliegenden - Zeitpunkt des Todes eingetreten sei.